Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

der Vehicle-Experts Restaurationen GmbH, der 911 Aircooled Consulting GmbH und deren Mutter/Tochter und sonst verbundene Gesellschaften für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten sowohl Restaurationen und sonstige Arbeiten an Fahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, Serviceleistungen, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Verkauf für Gebrauchtfahrzeugen.

 

  1. Geltung

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde, außer es wird vertraglich ausdrücklich anders geregelt und von uns schriftlich zugestimmt.
  2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGBs, erreichbar auf unserer Homepage (www.vehicle-experts.com). Die Kunden werden darauf ausdrücklich hingewiesen oder/und es wird Ihnen zugestellt. Wir kontrahieren ausschließlich unter Regelegung unserer AGB.

 

  1. Datenschutz

 

  1. Unser Unternehmen speichert die Daten der Kunden zum Zweck der Durchführung der von diesen erteilten Aufträgen. Die Kunden erteilen hiermit ihre Einwilligung, dass die von ihnen zum Vertragsabschluss bekanntgegeben Daten, sowie sonstige personenbezogene Daten, die der Kunde oder Dritte unserem Unternehmen zur Verfügung stellen, seitens unseres Unternehmens gespeichert werden können.
  2. Diese Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) verwaltet und wenn und soweit zur Erfüllung der Verträge erforderlich an verbundenen Unternehmen oder beauftragten Dienstleistern oder involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten übermittelt.
  3. Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
  4. Die gespeicherten Daten werden darüber hinaus nur für eigene Marketing- und Werbezwecke verwendet. Die Daten der Kunden werden in jedem Fall nach den Vorschriften unserer Datenschutzordnung verwaltet du gespeichert. Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen.

 

  • Markenschutz

 

  1. Vehicle-Experts, „VE“, „Masterpiece, „EVE“ und Produktnamen, Modellnummern, Logos, Handelssymbole, Handelsnamen und Slogans von uns sind Markenzeichen und durch internationale Markengesetze geschützt. Die unverwechselbaren Designs von unseren Produkten sind Handelsaufmachungen und geschützt. Es wird untersagt, die auf dieser Website erscheinenden von uns hergestellten Inhalt, ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu verwenden, es sei denn, dies ist durch geltende Gesetze gestattet.
  2. Alle Inhalte auf unserer Website, einschließlich Text, Software, Skript, Code, Design, Grafiken, Fotos, Ton, Video, Artikel und alle anderen Inhalte, sind Eigentum von uns oder anderen, von denen wir Inhalte lizenzieren („Inhalte“), und sind durch Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht und andere Gesetze geschützt. Alle Inhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von uns in keiner Weise verwendet werden, außer wie in diesen Bedingungen oder im Website-Text vorgesehen. Jede unbefugte Verwendung dieser Materialien kann Urheberrechts-, Marken- und Datenschutzgesetze sowie andere geltende Gesetze verletzen.
  3. Außerhalb der spezifischen Nutzungsrechte, die wir in Verbindung mit der Website gewähren, erklären sich die Kunden damit einverstanden, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Inhalte zu verwenden, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übersetzen, anzuzeigen, zu verteilen, herunterzuladen, zu übertragen, zu verkaufen, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die unbefugte Verwendung der Inhalte kann einen Verstoß gegen Urheberrechte, Markenrechte oder andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums darstellen und kann straf- oder zivilrechtliche Anklagen und Strafen nach sich ziehen.

 

  1. Vertragsabschluss

 

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten 4 Wochen lang. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Ein Auftrag beinhaltet immer eine Leistungsbeschreibung der Restaurationsarbeiten, beim Projekt Masterpiece, Arbeiten und Materialien, die in der vereinbarten Konfiguration angegeben sind. Transport und Verpackungskosten, Steuern und ähnliche Kosten sind nie Teil des Angebotes.
  2. In Preislisten, Anzeigen, in Unterlagen auf Messeständen angeführte Informationen und vorvertragliche Korrespondenzen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich –schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
  3. Ein per E-Mail an den Kunden zugeschicktes Angebot gilt dann als akzeptiert, wenn der Kunde das Angebot mit seiner Unterzeichnung annimmt und das an uns retourniert. Die Annahme ist für den Kunden verbindlich. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung binnen 8 Tagen abzulehnen.
  4. Wird von einem Vertrag abgetreten, muss schriftlich ein neuer Vertrag vereinbart und ein neues Angebot angefragt werden. Ohne akzeptierte Anzahlung und bestätigtem, schriftlichem Vertragsinhalt kommt kein neuer Vertrag zur Stande.
  5. Mit dem Vertragsabschluss erteilt der Kunde die Ermächtigung, kostenpflichtige Probeläufe, Probe- und Überstellungsfahrten durchzuführen.
  6. Fertigstellungstermine sind immer vertraglich festgestellt, können jedoch während eines Projekts variieren, müssen dem Kunden aber umgehend mitgeteilt werden.

 

  1. Preise

 

  1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu dem vereinbarten Preis berechnet.
  2. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Sofern ein Fahrzeug für den Kunden importiert werden muss, sind entstandenen Steuern nicht im Preis beinhaltet und vom Kunde extra zu bezahlen.
  3. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Jegliche Änderung des Inhalts der Bestellung / Konfiguration gilt als Vertragsänderung und ändert automatisch den Preis. Veränderte Preise werden ausschließlich durch E-Mails schriftlich bestätigt.
  4. Wir behalten uns das Recht vor die Preise zu ändern, wenn ein Projekt sich aus dem Grund verzögert, was dem Kunden zu Lasten gelegt werden kann, wie zb. fehlende Informationen, geänderte Konfiguration oder verspätete Zahlungen.

 

  1. Zahlung, Fälligkeit der Zahlungen

 

  1. Der angegebene Preis einschließlich des Preises für vereinbarte Nebenleistungen ist bei Übernahme des Kaufgegenstandes vollständig zu entrichten.
  2. Eine Anzahlung bei Projekten ist in Höhe von 30% binnen maximal 8 Tagen nach der Bestellung erforderlich, wenn die Parteien es nicht anders vereinbaren. Teilzahlungen werden immer gesondert vereinbart. Bezüglich Restaurationsarbeiten gelten die im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen.
  3. Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren.
  4. Gegenüber Kunden sind wir berechtigt, 9 % Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt aber vorbehalten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
  5. Verspätet sich der Kunde mit seinen Zahlungen, werden die Lieferfristen neu angegeben. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.)
  6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

 

  • Eigentumsvorbehalt

 

  1. Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu. Der Kaufgegenstand oder im Falle einer Restauration, die eingebauten Teile, bleiben bis zum Ausgleich, der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, unser Eigentum.
  2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung, falls dieses vorliegt, uns zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich für den Kaufgegenstand eine Nutzung einräumen.
  3. Sofern im Falle eines ausschließlichen Kaufvertrages von Gebrauchtwagen vom Kunde zurückgetreten wurde, sind wir berechtigt, den Vertragsgegenstand zu verkaufen. Wird der Vertrag ohne berechtigten Grund vom Kunden aufgelöst, so haben wir das Recht, die Anzahlung zu behalten.
  4. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.
  5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

 

  • Höhere Gewalt

 

  1. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist fertigzustellen oder zu liefern, verändern die angegebenen Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Ereignisse höherer Gewalt können z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffknappheit, Kriege, politische Unruhen, Terrorakte, hoheitliches Handeln oder behördliche Maßnahmen sein. Auf dem Markt fehlenden Materialen, die zur Fertigstellung nötig sind, gelten auch als solche Umstände und sind zu keinem zu Lasten zu tragen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als sechs Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
  2. In Sonderfallen wie zb extrem (mit 30 %) erhöhte Energiepreise oder Gehalts Änderungen in dem Land unseres Standortes, behalten wir uns das Recht, den Vertrag zu kündigen oder den Preis neu zu vereinbaren.

 

  1. Abnahme

 

  1. Der Kunde hat den zur vertragsgemäßen Übergabe bereitgestellten Fahrzeug binnen 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Abnahme erfolgt auf unserem Firmengelände. Lieferungen ins Ausland werden ausschließlich vom Kunden bestellt.
  2. Die Gefahr der Zerstörung/Beschädigung geht ab dem Zeitpunkt der Übergabe über. Wenn das Fahrzeug ins Ausland geliefert wird, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur über.
  3. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht. Im Falle der Nichtabnahme können wir alle unsere gesetzlichen Ansprüche geltend machen, sowie auch das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind auch berechtigt auf Lagerungskosten in einer Höhe von 10.- Euro/Tag zu verlangen.
  4. Nach 4 Wochen von dem angegeben versäumten Übergabe Termin gelten die Arbeiten als übergeben und anerkannt. Ab dem Zeitpunkt trägt der Kunde alle Risiken für Schäden, ab diesem Zeitpunkt werden die Fristen für Gewährleistung und Garantie gerechnet.
  5. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises einschließlich des Preises der vereinbarten Nebenleistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Schadenersatz richtet sich nach Kaufpreis, bei getrennten Leistungen wie Kauf und Restauration nach der gesamten Summe.
  6. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung zur außer-gerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.
  7. Erfolgt die Annahme nicht, und der Kunde bezahlt die an ihm verrechnete Lagerungskosten nicht, sind wir nach 90 Tagen nach dem versäumten Annahmetermin berechtigt, das Fahrzeug an einer öffentlichen Verkehrsflache oder im Freien abzustellen.
  8. Ersetzte Altteile (nicht mehr zu verwenden) – ausgenommen Tauschteile (wiederverwendbar) – sind von uns bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Danach sind wir zur Entsorgung berechtigt und der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten gesondert zu tragen. Altteile gehen in unseren Besitz über, soweit nicht anders vereinbart.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

  1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen beschrieben wurden. Der Kunde verpflichtet sich, die zu Erbringung der Leistung nötigen Informationen binnen 8 Tagen nach Erhalt des Aufrufs zu Verfügung zu stellen.
  2. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
  3. Bei Folge von nicht Einhaltung seiner Verpflichtungen beschrieben in unseren AGB-s, entsteht Schadenersatzpflicht. Folgt auch eine Verzögerung des Projektes mit mehr als 3 Monaten, verursacht dies eine Preiserhöhung laut letztem Verbraucherpreisindex, als Basis gilt das Jahr des Vertragsabschlusses.

 

 

 

  1. Gewährleistung, Garantie

 

  1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung, sofern schriftlich und ausdrücklich nicht anderes vereinbart worden ist. Bei Restaurationsarbeiten beträgt die Frist 12 Monate. Fristen werden ab dem Zeitpunkt der Übergabe gerechnet. Die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln hat der Kunde bei uns direkt geltend zu machen. Die Gewährleistung erfolgt an erster Stelle durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
  2. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
  3. Wir haften nicht für einen zulassungsfähigen Zustand oder das Erhalten des Zulassungsscheins, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Für einen zulassungsfähigen Zustand gelten die in den einzelnen Verträgen angegebenen Normen von Österreich. Bei Neukonfiguration haften wir nicht für einen zulassungsfähigen Zustand und informieren den Kunden unter solchen Umstanden nur bei direkter Anfrage und extra Konsultation. Es wird nach österreichischem Rechtlinien gebaut, wenn nichts anderes vereinbart ist
  4. Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen leicht fahrlässig versachte Schäden ist ausgeschlossen.
  5. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich, wofür wir nicht haftbar gemacht werden können.
  6. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
  7. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand in unseren Betrieb (oder in dem von uns angegebenen Betrieb) zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.
  8. Ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist ein angemessener Ersatz zu leisten.
  9. Unsere Backdates sind umgebaute und restaurierte Gebrauchtwagen. Bei Mangel ist diese Tatsache an erster Stelle zu berücksichtigen. Backdates/Sonderbestellungen sind nicht ersatzbar. Aufgrund des Preises besonderen Vorliebe ist eine Vertragsanfechtung ausgeschlossen.
  10. Wir haften für alle verschuldeten Schäden am Reparaturgegenstand. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn
  11. a) offene Mängel nicht sofort bei Übernahme des Vertragsgegenstandes gerügt,
  12. b) die vom Mangel betroffenen Teile nach der Übergabe von dritter Hand oder vom Kunde selbst verändert oder instandgesetzt wurden, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei unserem Verzug in Erfüllung der Gewährleistung,
  13. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt die Beauftragung/Bestellung unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche, ausgenommen vertraglich ist etwas anderes vereinbart worden ist.

 

  • Allgemeines

 

  1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Wird etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben bezüglich Verbraucher, die unsere Regelung ungültig machen, so übernehmen wir die vom Gesetz vorgeschriebene obligatorische Verpflichtungen.
  2. Es gilt das Recht des Landes, wo wir sesshaft sind. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
  3. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechts-folgen bei Annahme und Zahlungsverzug einverstanden ist.